Der Evangelisch-Kirchliche Hilfsverein
- Hauptverein - Verein alten Rechts seit 1888
„Der Evangelisch-Kirchliche Hilfsverein“ - Hauptverein - (E K H) ist in der Generalsversammlung am 28. Mai 1888 unter Mitwirkung der damaligen Kronprinzessin Auguste Victoria als „Evangelisch-Kirchlicher Hilfsverein“ gegründet worden. Ihm wurden mit allerhöchster Kabinettsordre Kaiser Wilhelms II. am 20. April 1892 die Rechte einer juristischen Person verliehen.
Der E K H verfolgt den Zweck, die diakonischen Aufgaben der evangelischen Kirche zu unterstützen und die Verbreitung christlichen Schrifttums zu fördern. Außerdem kann hilfsbedürftigen Personen direkte Hilfe gewährt werden. Weitere Aufgaben, wie Entwicklungshilfe und kirchliche sowie soziale Bildungsarbeit können unterstützt und übernommen werden.“ (aus der Satzung) Der EKH und seine weit verzweigten Tochterorganisationen stellten um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert eine prosperierende Unternehmung in Preußen dar, die von hier aus beispielgebend für das gesamte Deutsche Kaiserreich bis hin zu Repräsentationsvorhaben im Ausland wirken sollte. Nach Zeiten des „stand by“ zwischen 1945 und 1989, in denen der Verein in der DDR nur formal existierte, hat er sich nach der Wende 1989/90 inzwischen wieder soweit „sortiert“, dass er satzungsgemäß durchaus beachtliche Förderungen ausreichen kann und am Netzwerk evangelisch-kirchlicher Vereinsstrukturen mitwirkt. Darüber hinaus versucht er, dort nach Kräften zu helfen, wo zukunftsweisende und Konflikt lösende Initiativen in oder in der Nähe der Evangelischen Kirche Unterstützung und gesellschaftliche Beachtung verdienen.
Pressemitteilungen und -artikel
Mitteilung: „Ausstattung der Kapelle im Turm der Garnisonkirche gesichert“, 03'2017 | PDF-Dokument
Artikel: „Wir wissen immer noch zu wenig“, PNN 30.03.2009 | PDF-Dokument Artikel: „Reise nach Jerusalem“, PNN 21.10.2008 | PDF-Dokument Mitteilung: „120 jähriges Jubiläum“ | PDF-Dokument
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